Verlassenschaft
Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Als solcher erfüllt der Notar gericthliche Aufgaben. Die wichtigste Aufgabe als „Gerichtskommissär" ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen.
Es ist kaum bekannt, dass die Notare rund 20% aller Verlassenschaften unentgeltlich abwickeln. Das Gesetz verlangt dieses Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.
Grundsätzlich können sich die Erben zur Abwicklung der Verlassenschaft einen Notar ihrer Wahl aussuchen. Dazu genügt es, diesen zu kontaktieren und ihn mit der Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung zu beauftragen. Wenn keine Wahl erfolgt, weist das Gericht die Verlassenschaft nach einer bestimmten internen Ordnung einem Notar als Gerichtskommissär zu.
Die wichtigsten Schritte eines Verlassenschaftsverfahrens sind der Antritt der Erbschaft durch die Erben, die Feststellung des Vermögens des Verstorbenen und die Aufteilung der Erbschaft unter den Erben.
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