Erbrechtliche Beratung
Der Notar steht Ihnen für erbrechtliche Auskünfte aller Art zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel Fragen über
- gesetzliche und testamentarische Erbfolge
- Testamentserrichtung
- Pflichtteilsrecht
- Haftung für Schulden, insbesondere im Zusammenhang mit einer bedingten und unbedingten Erbantrittserklärung
- Erbverzicht zu Lebzeiten oder nach dem Tod einer Person
Der Notar berät Sie darüber, welche Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll sind und welche Folgen bestimmte juristische Entscheidungen haben können.
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