Beglaubigung

Unterschriftsbeglaubigung

Vor allem für Dokumente, die beim Grundbuch vorzulegen sind, ist die Beglaubigung der Unterschriften gesetzlich angeordnet, um Fälschungen und andere Missbräuche zu vermeiden. Der Notar beglaubigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument von einer bestimmten Person stammt. Daher ist zu einer Unterschriftsbeglaubigung stets die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich (Führerschein, Reisepass, Personalausweis etc.) und die Unterschrift muss stets in Gegenwart des Notars erfolgen.
 
Für die Beglaubigung einer Unterschrift bemisst sich die Höhe der Gebühr des Notars nach dem Wert des Gegenstandes. Die genauen Tarife sind im Notariatstarifgesetz festgelegt. In aller Regel sind die Kosten für Unterschriftsbeglaubigungen beim Notar geringer als beim Bezirksgericht.
 

Beglaubigte Kopie

Die Kosten einer beglaubigten Kopie betragen € 3,50 pro Seite. Zu beachten ist, dass nur von ORIGINALURKUNDEN oder bereits beglaubigten Kopien wiederum beglaubigte Kopien hergestellt werden können. Von eine gewöhnlichen (ungbeglaubigten) Kopie kann keine beglaubigte Kopie gemacht werden. 

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