Treuhandschaft

Der häufigste Fall einer Treuhandschaft besteht darin, dass der Notar bei Kaufverträgen, bei denen der Käufer den Kaufpreis über eine Bank oder Bausparkasse finanziert ("Fremdfinanzierung"), den Kaufpreis vom finanzierenden Kreditinstitut "zu treuen Handen" mit der Verpflichtung übernimmt, den Geldbetrag an den Verkäufer auszuzahlen, sobald die Forderung des Kreditinstitutes im Grundbuch sichergestellt ist.

Die Treuhandschaft dient daher

  • dem Schutz des Verkäufers, da der Notar sein Eigentumsrecht im Grundbuch erst dann löscht, wenn der Kaufpreis bei ihm erlegt ist,
  • dem Schutz des Käufers, da der Kaufpreis solange beim Notar verbleibt, bis sein Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen ist,
  • dem Schutz der finanzierenden Bank, da der Notar den an ihn überwiesenen Geldbetrag erst dann verwenden darf, bis die grundbücherliche Absicherung der Bank erfolgt ist.
     
Für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften hat die Notariatskammer ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet: das notarielle Treuhandregister (THR).
 
Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht dem Notar eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung.
 

« Notarielle Tätigkeiten

 

Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner · 2100 Korneuburg, Rathaus · 02262/72445
 
Startseite | Kontakt | FAQ | Links | Impressum | Datenschutz