Gesellschaftsvertrag

Das Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars, insbesonders, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übertragen wollen. Ihr Notar bietet Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.
 
Die häufigste Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zum Schutz vor Übereilung und auch um eine fachkundige Beratung sicherzustellen, ist sowohl für die Gründung einer GmbH als auch für deren Weitergabe, der sogenannten "Abtretung von Gesellschaftsanteilen", vom Gesetz her die Form des Notariatsaktes verpflichtend vorgesehen.

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