Schenkungsvertrag
Innerhalb der Familie oder Verwandtschaft sind Schenkungsverträge die häufigste Form der Weitergabe von Vermögenswerten. Einer der bedeutendsten Unterschiede zum Testament ist, dass eine erfolgte Schenkung unwiderruflich ist und der Geschenkgeber sein Eigentumsrecht am Schenkungsobjekt sofort aufgibt. Ein Widerruf wegen sogenanntem „groben Undank“ ist in der Praxis kaum möglich, auch wenn sich der Beschenkte nachträglich tatsächlich undankbar verhält.
Beim Testament hingegen bleibt man bis an sein Lebensende Eigentümer, erst nach dem Tod geht das Eigentum an den Erben über. Zu Lebzeiten ist ein Testament jederzeit widerrufbar oder abänderbar. Auch kann man trotz Testament über sein gesamtes Vermögen jederzeit verfügen, das heißt Vermögenswerte verkaufen, verschenken etc.
Eine Mittelstellung zwischen einer normalen Schenkung und einem Testament nimmt die „Schenkung auf den Todesfall“ ein. Diese ist ebenso unwiderruflich, wird jedoch erst mit dem Tod des Geschenkgebers wirksam.
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