Unternehmensgründung

Nachdem Sie als Unternehmensgründer nach Klärung der steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater die für Sie passende Rechtsform Ihres Unternehmens gefunden haben, erstellt der Notar die notwendigen Gründungsurkunden. Er veranlasst auch die Registrierung Ihrer Firma im Firmenbuch.
 
Wenn Sie das Unternehmen gemeinsam mit einer zweiten oder mehreren Person gründen, verfasst der Notar den Gesellschaftsvertrag Ihrer Offenen Gesellschaft, Kommanditgesellschaft oder GmbH.
 
Eine GmbH können Sie auch alleine, ohne zweiten Gesellschafter, gründen. In jedem Fall ist eine notarielle Gründungsurkunde erforderlich.
 
Von Ihrem Notar erhalten Sie auch Informationen über Haftungsrisiken, sei es als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter oder Geschäftsführer.
 
 
 
 
 
 
Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner · 2100 Korneuburg, Rathaus · 02262/72445
 
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