Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung bezieht sich auf gesundheitliche Belange und beinhaltet eine Aufzählung ärztlicher Maßnahmen, die, im Fall dass man selbst nicht mehr eintscheidungsfähig ist, von den Ärzten nicht getroffen werden dürfen, wie zum Beispiel künstliche Ernährung mittels Sonden oder andere lebensverlängernde Maßnahmen.
Eine Patientenverfügung wird zuerst mit einem Arzt, meist mit dem Hausarzt, besprochen und erst danach wird der Notar beigezogen. Die Patientenverfügung muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Die Patientenverfügung wird in einem eigenen elektronischen Verzeichnis der Notariatskammer registriert. Spitäler können somit jederzeit feststellen, ob ein Patient eine derartige Vorsorge getroffen hat.