Mietvertrag

Mietverträge gehören zu den in ihren Auswirkungen am meisten unterschätzten Vertragsformen. Wenn zwischen den Vertragsparteien gutes Einvernehmen herrscht, werden Mietverträge oft nur mündlich abgeschlossen. Hier wiegt  man sich oft jahrelang in falscher Sicherheit.
 
Probleme enstehen hauptsächlich dann, wenn der Vermieter das Mietverhältnis beenden möchte, der Mieter aber nicht ausziehen will. Deshalb sind schriftliche befristete Mietverträge, die nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert werden können, unbedingt anzuraten.
 
Der Notar hilft Ihnen bei der Aufsetzung des Mietvertrages, sodass die bei selbstformulierten Mietverträgen häufig vorkommenden Fallen vermieden werden können.

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Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner · 2100 Korneuburg, Rathaus · 02262/72445
 
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