FAQ - Fragen und Antworten

 


 

Was bedeutet FAQ?

FAQ = Frequently Asked Questions = häufig gestellte Fragen

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Was ist ein Notariatsakt?
Ein Notariatsakt ist eine Vertragsurkunde, die vom Notar verfasst und in gleichzeitiger Anwesenheit aller beteiligten Personen vorgelesen und erörtert wird. Für bestimmte Vertragsformen, z.B. Schenkungen, Erbverzichte, aber auch Gesellschaftsverträge ist diese Formvorschrift zum Schutz der Vertragsparteien vor Übervorteilung vom Gesetz her vorgeschrieben. Ein Notariatsakt ist nicht teurer als eine normale „private“ Vertragsurkunde.

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Darf ich mir bei Verlassenschaftsabhandlungen den Notar aussuchen?
Ja, die Erben können sich zur Abwicklung der Verlassenschaft einen Notar aussuchen. Dazu genügt es, den Notar Ihrer Wahl zu kontaktieren und ihn mit der Verlassenschaftsabhandlung zu beauftragen.

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Wer entscheidet bei Kaufverträgen, welcher Notar den Vertrag erstellt?
In der Regel wählt der Käufer den vertragserrichtenden Notar oder Rechtsanwalt, da der Käufer ja auch die Kosten hiefür zu bezahlen hat. Natürlich kann der Verkäufer versuchen, auf „seinem“ Notar zu bestehen. Fraglich ist, ob der Käufer dann damit einverstanden ist.

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Was kostet eine Beglaubigung?
Für die Beglaubigung einer Unterschrift bemisst sich die Höhe der Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes, um den es geht. Die genauen Tarife sind im Notariatsgesetz festgelegt. Diese sind meist billger als die gerichtlichen Tarife.

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Welche Unterlagen muss ich zur Beglaubigung mitbringen?
Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrfit bringen Sie bitte einen amtlicheen Lichtbildausweis (am besten Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mit. Haben Sie sich bei diesem Notar bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgewiesen, dann ist beim nächsten Mal die Mitnahme eines Ausweises nicht mehr erforderlich.

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Was kostet eine beglaubigte Kopie?
Die Kosten einer beglaubigten Kopie betragen € 2,40 pro Seite. Zu beachten ist, dass nur von ORIGINALURKUNDEN oder bereits beglaubigten Kopien wiederum beglaubigte Kopien hergestellt werden können. Von eine gewöhnlichen (ungbeglaubigten) Kopie kann keine beglaubigte Kopie gemacht werden.

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Was ist ein Fruchtgenussrecht?
Ein Fruchtgenussrecht ist ein umfassendes Benützungsrecht an einer Sache, das sowohl die eigene Benützung als auch die Weitergabe (Vermietung, Verpachtung) umfasst. Im Gegensatz dazu berechtigt ein Wohnungsgebrauchsrecht nur zur persönlichen Nutzung eines Objektes.

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Was ist ein Pflichtteil und kann er entzogen werden?

Bestimmte nache Angehörige (meist Ehegatte, Kinder) können nach dem Tod einer Person erbrechtlich nicht übergangen werden. Wenn ihnen der Verstorbene nicht in einem Testament etwas vermacht hat, steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch in Geld zu. Der Pflichtteil beträgt normalerweise die Hälfte dessen, was die Person ohne Testament erben würde.
Eine Entziehung des Pflichtteils - sogenannte Enterbung - ist nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel schwere kriminelle Handlungen) möglich.
 
 
 

Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?
Geschwister, Neffen, Nichten oder sonstige Seitenverwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch, das heißt, dass sie keinen Anteil von der Erbschaft bekommen müssen. Sie können aber trotzdem etwas erben, wenn es keine näheren Verwandten gibt. Mann kann sie durch ein Testament ausschalten, während man pflichtteilsberechtigte Personen (hauptsächlich Kinder und Ehegatte) nicht ausschließen kann.

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Wenn ein Partner Vermögen in die Ehe einbringt, gehört es dann beiden Ehepartnern?
Nein, nach dem in Österreich grundsätzlich geltenden Prinzip der Gütertrennung bleibt jeder Ehegatte Eigentümer, sowohl seines bisherigen Vermögens, als auch der Vermögenswerte, die er sich in der Ehe selbst anschafft oder die er während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt.

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Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner · 2100 Korneuburg, Rathaus · 02262/72445
 
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